ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER

S+L SELBSTKLEBEPRODUKTE GMBH

§ 1 Allgemeines

(1)
Nachfolgende Bedingungen haben für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen Gültigkeit. Änderungen bedürfen, selbst wenn sie mit uns abgesprochen sein sollten, zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

(2)
Abweichende Bedingungen, auch wenn sie vom Käufer als seine Geschäftsbedingungen mitgeteilt worden sind, binden uns nicht. Unser Stillschweigen gegenüber abweichenden Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Sind unsere Bedingungen dem Käufer nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen musste.

§ 2 Angebote / Aufträge

(1) Alle Angebote und Listenpreise sind freibleibend. Aufträge und Vereinbarungen, auch mit Vertretern und Mitarbeitern des Außendienstes, bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Firma SL Selbstklebeprodukte GmbH.

(2) Umdispositionen im Rahmen des erteilten Auftrages sind nur in beiderseitigem Einverständnis zulässig. Darüber hinaus wird eine Streichung von Aufträgen nicht vorgenommen.

§ 3 Kreditwürdigkeit

(1) Bei Annahme von Aufträgen wird die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers vorausgesetzt.

(2) Ist diese Voraussetzung bei Abschluss des Vertrages nicht gegeben oder entfällt sie danach, kann die Firma SL Selbstklebeprodukte GmbH vom Vertag zurücktreten oder sofortige Zahlung verlangen, und zwar auch dann, wenn Wechsel gegeben wurden.

(3) Mangelnde Kreditwürdigkeit kann u. a. angenommen werden, wenn auch früheren Lieferungen fällige Beträge noch nicht bezahlt sind oder dem Verkäufer eine entsprechende Auskunft einer Bank oder Auskunftei vorliegt, ohne dass der Auftraggeben Vorlage der Auskunft verlangen kann.

§ 4 Preise

(1) Sie verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer für Lieferung ab Sitz der Firma SL GmbH frei Lkw oder Waggon verladen. Etwa bewilligte Rabatte sowie Umsatz- und Frachtvergütungen entfallen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren und Konkurs.

(2) Bei Irrtümern in der Berechnung sowie der Auftragsbestätigung, ist die Firma SL GmbH berechtigt, bis zur Erledigung des ihr erteilten Auftrages die genannten Preise zu berichtigen.

(3) Nachträge Änderungen (Änderungen nach Druckgenehmigung) auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Produktionsmittelstillstandes werden dem Auftrageber berechnet.

§ 5 Lieferung / Lieferzeit

(1) Die Lieferung der Ware erfolgt unfrei.

(2) Alle Lieferzeiten sind unverbindlich. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.

(3) Fälle höherer Gewalt oder sonstige vom Lieferer nicht verschuldete Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Rohstoffen und dergleichen, entbinden die Firma SL GmbH von jeder Lieferverpflichtung und  berechtigen sie, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn ein Versand aus Gründen, die von der Firma SL GmbH nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist, gilt die Bereitstellung der Ware als Vertragserfüllung. Bei etwaigem Lieferverzug sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.

Jedenfalls sind die Vertragspartner in einem solchen Fall verpflichtet, einen neune Liefertermin zu vereinbaren. Das Rücktrittsrecht der Firma SL GmbH bleibt hiervon jedoch unberührt.

(4) Wenn infolge des Verschuldens des Auftraggebers die Abnahme der Ware nicht rechtzeitig erfolgt, so steht der Firma SL GmbH nach ihrer Wahl das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist von 8 Tagen entweder eine Rückstandsrechnung auszustellen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

(5)
Sämtliche an uns unmittelbar erteilten Aufträge können innerhalb  der Frist von 10 Tagen seit Eingang von der Firma SL GmbH abgelehnt werden.

(6)
Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigmuster, Klischees usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar zum Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme bei der Firma SL GmbH.

(7) 
Verlangt der Auftraggeber nach Auftragbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit der Bestätigung der Änderung.

§ 6 Verpackung

Verpackungsmaterial wird gesondert berechnet und nicht zurückgenommen.

§ 7 Versand

(1)
Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Transporteur auf ihn über. Die Firma SL GmbH ist nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen. Teillieferungen sind zulässig und werden einzeln berechnet. Bei Lieferungen durch Lkw der Firma SL GmbH hat der Auftraggeber die Entladekosten zu tragen.

(2)
Versandweg- und mittel sind, wenn nicht anders in der jeweiligen Bestellung vereinbart, der Wahl der Firma SL GmbH überlassen.

(3)
Teillieferungen sind in allen Fällen zulässig.

§ 8 Zahlung

(1)
Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware ausgestellt. Eine Hinausschiebung des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Im Einzelfalle kann hiervon durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden.

(2)
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen; bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum können 2% Skonto in Anspruch genommen werden, sofern alle übrigen fälligen Rechnungen bezahlt sind. Bei Bereitstellung größerer Papier- und Kunststoffmengen oder anderer Materialien durch die Firma SL GmbH, ist diese berechtigt, hierfür sofortige Zahlung zu verlangen.

(3)
Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung – auch solche, für die Wechsel gegeben worden sind – sofort fällig.

Die Firma SL GmbH ist in diesem Falle ferner berechtigt, von Verträgen, die sie ihrerseits noch nicht erfüllt hat, zurückzutreten. Vor vollständiger Zahlung sämtlicher fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen und – kosten ist die Firma SL GmbH ferner zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden vertrage verpflichete.

(4)
Wird das Zahlungsziel (30 Tage) überschritten, könne Zinsen in Höhe der Kreditkosten der Firma SL GmbH, jedoch mindestens in Höhe von 3% über dem Bundesbankdiskontsatz zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer, berechnet werden. Weitergehende Ansprüche aus Zahlungsverzug bleiben unberührt.

(5)
Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskontfähigkeit ohne Gewährung eines Skontos erfüllungshalber angenommen. Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort zu zahlen.  

(6)
Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber unter diesen Umständen nicht zu.

(7)
Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und anderer Verzugskosten verwendet.

(8)
Fehler in den Rechnungen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Rechnung durch den Auftraggeber der Firma SL GmbH mitgeteilt werden. Längeres Schweigen des Rechnungsempfängers gilt als stillschweigende Anerkenntnis der Rechnung.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1)
Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt vorbehalten. Es geht auf den Auftaggeber über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung, auch einen etwaigen Kontokorrentsaldo  sowie Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, getilgt hat. Die Vorbehaltsware ist von den übrigen Waren getrennt zu lagern und auf Verlangen der Firma SL GmbH zu kennzeichnen und gegen Feuer zu sichern.

(2)
Eine Be- oder Verarbeitung sowie eine Umbildung der Vorbehaltsware geschieht stets im Auftrag der Firma SL GmbH, ohne dass für sie daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Erwirbt der Auftraggeber gleichwohl Eigentum, so besteht schon jetzt Einigkeit, dass im Augenblick der Entstehung ein Miteigentumsanteil entsprechend dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (von der Firma SL GmbH übergeht, und der Auftraggeber die Sache für die Firma SL GmbH mit verwahrt, § 947 Abs. 1 BGB bleibt unberührt.

(3)
Bei Nichtzahlung fälliger Beträge, Einleitung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder sonstiger Gefährdung der Erfüllung z. B: mangelhafter Kreditwürdigkeit gemäß § 3 kann die Firma SL GmbH dem Auftraggeber das Verfügungsrecht über die Ware entziehen und deren Herausgabe verlangen, ohne dass dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Der Auftraggeber hat die Kosten der Rücknahme zu tragen. Die Firma SL GmbH ist berechtigt, die zurückgenommene Zurückbehaltungsware im Wege der Versteigerung oder freihändig zu verkaufen und den Erlös gegen ihre Forderungen zu verrechnen.

Sie kann ferner, ohne Setzung einer Nachfrist, ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Wobei der Auftraggeber für Kosten und eine etwa eingetretene Wertminderung der Ware haftet. Die Rechte aus § 46 der Konkursordnung bleiben unberührt. Der Auftraggeber verzichtet auf die Rechte auf § 50 Vergleichsordnung.

(4)
Die dem Auftraggeber aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Versicherungsfall oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt er hiermit sicherungshalber erstrangig in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an die Firma SL GmbH ab. Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor oder nach Be- und Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Die Firma SL GmbH nimmt die Abtretung an.

(5)
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware und eine nochmalige Zession der an die Firma SL GmbH abgetretenen Forderungen sind unzulässig.

(6)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma SL GmbH auf Verlangen die Drittschuldner zu benennen, dieser die Abtretung anzuzeigen und der Firma SL GmbH die Geltendmachung der Forderung notwendigen Angaben zu machen. Der Auftraggeber ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung nur so lange berechtigt, als er seine Verpflichtungen gegenüber der Firma SL GmbH erfüllt.

(7)
Der Auftraggeber hat der Firma SL GmbH Zugriffe Dritten auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen und die Kosten der Interventionsklage zu tragen.

(8)
Übersteigt der Wert der der Firma SL GmbH gegebenen Sicherung deren Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 25%, so ist auf Verlangen des Auftraggebers die Firma SL GmbH nach ihrer Wahl insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

(9)
An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeglicher Art wird mit der Übergabe zur Sicherung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen der Firma SL GmbH ein Pfandrecht bestellt. 

§ 9 Mängelhaftung

(1)
Mängelrügen sind innerhalb 3 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort und vor deren Be- oder Verarbeitung schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten einzelnen Mängel vorzubringen.

(2)

Die Untersuchungspflicht des Auftraggebers erstreckt sich auf die gesamte Lieferung. Ungeachtet etwaiger Mängel ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern.

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßkhit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandter Vor- und Zwischenerzeugnisse zu prüfen. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind.

Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

Versteckte Mängel können nicht erkannt werden, da die gesamte Ware sofort nach Erhalt vom Empfänger zu überprüfen ist.

(3)

Dem Lieferer ist Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen.

(4)

Wird eine Mangel nachgewiesen, leistet die Firma SL GmbH nach ihrer Wahl Nachbesserung oder liefert mangelfreie Ware gegen Rückgabe der beanstandeten. Voraussetzung hiefür ist, dass der Auftraggeber alle Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Im Falle des Fehlschlagens zweier Nachbesserungsversuche oder Nachlieferungen hat der Auftraggeber das Recht zur Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) oder Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages). Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen.

(5)

Soweit nicht in diesen Bedingungen oder in zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes festgelegt ist, sind Ansprüche gegen die Firma SL GmbH und deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Schäden irgendwelcher Art, auch aus §§ 823 ff BGB, ausgeschlossen; dies gilt nicht im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung. Der Ausschluss umfasst insbesondere auch Ansprüche wegen Folgeschäden, wie Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn.

(6)

Nach Be- oder Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen.

(7)

Handelsübliche oder geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden.

(8)

Etwaige Gewährleistungsansprüche verjähren in 6 Monaten.

(9)

Im Falle der Genehmigung der Druckvorlagen durch den Auftraggeber sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, sofern die Ware nach Fertigung dieser Druckvorlage entspricht.

(10)

Die Firma SL GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von dem Auftraggeber gewünschte werbliche Maßnahme den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Der Auftraggeber hat insoweit die alleinige Prüfungspflicht.

(11)

Für erhebliche Abweichungen in der Beschaffenheit des von der Firma SL GmbH beschafften Kunststoffs, Papiers und sonstigen Materials haftet die Firma SL GmbH nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen die Papier- und Kunststofflieferanten sowie sonstigen Lieferanten. In einem solchen Fall ist die Firma SL GmbH von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.

(12)

Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie für die Beschaffenheit von Gummierungen, Lackierungen, Imprägnierungen usw. haftet die Firma SL GmbH nur insoweit, als die Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.

(13)

Handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstigen Ausführen sind kein Anlass für Beanstandungen seitens des Auftraggebers. Farbabweichungen zwischen Vorlagen, Reproduktionen, Farbtonkarten in RAL und HKS etc. gelten nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge aufgrund der unterschiedlichen Druckfarben und Materialien. Dasselbe gilt für den Vergliche zwischenetwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.

(14)

Beanstandet der Auftraggeber die Lieferung, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbracht werden. Geschieht dies doch, ist die Beanstandung gegenstandslos.

  • 11 Materialbestellung

Vom Auftraggeber beschafftes Material, gleichviel welcher Art, ist der Firma SL GmbH frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernehme der Gewährt für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge.

Bei Zurverfügungstellen des Papiers, der Kartons und des Kunststoffes durch den Auftraggeber bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtungen und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen Eigentum der Firma SL GmbH.

  • 12 Urheberrechte

(1)

Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Aufraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden.

Der Auftraggeber hat die Firma SL GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

(2)

Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Sikzzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung der Firma SL GmbH.

(3)

Produktionsmittel, wie z. B. Filme, Lithographien, Druckplatten, Klischees, Siebe, Stanzen etc. bleiben Eigentum der Firma SL GmbH. Der Firma SL GmbH übersandte Vorlagen, Reinzeichnungen, Filme etc. bleiben im Hause der Firma SL GmbH, falls nicht ausdrücklich im Auftrag vermerkte Rücklieferung erwünscht wird.

 

  • 13 Korrekturen

Von der Firma SL GmbH infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes / Vorlage nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung übernimmt die Firma SL GmbH keine Gewähr.

  • 14 Korrekturabzüge

(1)

Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehlrer zu überprüfen und der Firma SL GmbH druckreif erklärt zurückzugeben. Die Firma SL GmbH haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich übermittelte Texte oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers.

(2)

Bei Druckaufträgen und gelieferten Druckvorlagen ist die Firma SL GmbH nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu überlassen. Wird die Übersendung eine Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für die Gestaltung der Druckvorlagen übernehmen wir keine Haftung.

  • 15 Impressung

Die Firma SL GmbH kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran an überwiegendes Interesse hat.

  • 16 Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist 99867 Gotha.

  • 17 Gerichtsstand

Gerichtsstand auch für Wechsel- und Scheckklagen für die Firma SL Selbstklebeprodukte GmbH ist 6300 Gießen, soweit nicht kraft Gesetz der Gerichtsstand bestimmt ist.

  • 18 Sonstige

 

Die Rechtsbezeichnung zwischen dem Auftraggeber und der Firma SL GmbH unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht.

  • 19 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung nicht.

Gotha, den 01.08.1990